Fledermäuse in Halstenbek


Die  Firma BIOPLAN hat eine artenschutzrechtliche Stellungnahme zur 1. Änderung des B-Plans Nr. 52 der Gemeinde Halstenbek erarbeitet.
Sie beinhaltet die Berücksichtigung der zentralen Vorschriften des
besonderen Artenschutzes nach § 42 Abs. 1 BNatSchGneu.


Die artenschutzrechtliche Stellungnahme hat folgenden Inhalt:

1. Veranlassung und Gebietsbeschreibung .............................................................2
2. Artenschutzrechtliche Grundlagen .......................................................................7
3. Potenzielle Vorkommen und Betroffenheit europarechtlich und national streng
geschützter Arten................................................................................................10
3.1 Fledermäuse............................................................................................................. 10
3.2 Brutvögel .................................................................................................................. 13
4. Artenschutzrechtliche Konsequenzen................................................................14
5. Literatur und Quellen............................................................................................16

 

 

wenn Sie mehr wissen wollen, wenden Sie sich bitte an unsere Bauausschußvorsitzende Birgit Andersek. Sie kann Ihnen die Stellungnahme bei Interesse als PDF-Datei (17 Seiten) zusenden. Sie ist zu erreichen unter der Adresse birgit.andersek(at)gmx.de

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